Gut zu wissen!
Erstmals gibt es mit der Fachkraft Küche einen zweijährigen Ausbildungsberuf! Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche richtet sich an alle, die professionelles Kochen von Grund auf praktisch lernen wollen, sich jedoch weniger mit Theorie und Zahlen beschäftigen möchten. Sie lernen die Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln aller Art, wissen, wie einfache Speisen und Gerichte aus Fleisch, Fisch und Gemüse zubereitet werden.
ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 1.150,- € (1.050€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.250,- €
ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 1.200,- € (1.100€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.300,- €
Berufsaussichten
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Fachkräfte Küche mit der Ausbildung zum Koch oder zur Köchin die nächste Stufe erreichen. Dies können sie in ihrem ursprünglichen Ausbildungsbetrieb aber auch in jedem anderen Ausbildungsbetrieb tun. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden – das ist aber kein Muss. Die Fortsetzung der Ausbildung kann sich unmittelbar an die Abschlussprüfung zur Fachkraft Küche anschließen; sie kann aber auch mit zeitlichem Abstand stattfinden.
Gut zu wissen!
Kern ihrer Aufgaben ist das Zubereiten von Speisen und Menüs. Dafür lernen sie alle wichtigen Arbeitstechniken und Wissenswertes über Lebensmittel. Sie organisieren die Küche und arbeiten kollegial mit dem Service zusammen. Diese solide Basis ermöglicht eine berufliche Zukunft vom Gasthaus bis zum Businesshotel oder von der Großküche bis zum Sternerestaurant.
Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP 1) findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt mit 25 % für die Endnote. Wer seine Abschlussprüfung nicht besteht, hat außer einer Wiederholung der Prüfung jetzt auch die Möglichkeit, auf den neuen, zweijährigen Beruf Fachkraft Küche umzusatteln (sog. Rückfalloption).
ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 1.150,- € (1.050€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.250,- €
3. Ausbildungsjahr 1.350,- €
ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 1.200,- € (1.100€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.300,- €
3. Ausbildungsjahr 1.400,- €
Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation "Vertiefung vegetarische und vegane Küche" vereinbaren. Dies kann entweder zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Damit kann der Küchen-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende und zukunftsorientierte Spezialisierung einsteigen. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen und dass der Betrieb die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.
Was sind die zusätzlichen Ausbildungsinhalte?
Wie wird die Zusatzqualifikation vermittelt?
In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen. Es gibt also keinen Rahmenplan für die Zusatzqualifikation. Es ist aber möglich und aus Sicht des DEHOGA auch wünschenswert, dass Berufsschulen eine theoretische Begleitung der Zusatzqualifikation anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Berufsschule vor Ort. Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung.
Gibt es ein Zeugnis?
Ja, die IHK stellt ein Zeugnis aus.
Berufliche Perspektiven für ausgebildete Köche und Köchinnen gibt es in den unterschiedlichsten Betrieben: In Küchen von Restaurants und Hotels, in der Gemeinschaftsgastronomie oder sogar auf Kreuzfahrtschiffen. Die breite Ausbildung und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten öffnen Türen für unterschiedlichste Karrierewege, auch ins Ausland. Viele Köche beginnen ihre Laufbahn als Commis de Cuisine, bilden sich zum Küchenmeister oder zur Küchenmeisterin fort und steigen später bis zum Küchendirektor oder Wirtschaftsdirektor (F&B-Manager) auf. Andere machen sich selbstständig und eröffnen ein eigenes Restaurant.