Gut zu wissen!
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie haben das Wohlergehen ihrer Gäste im Blick - ob beim Candlelight-Dinner oder bei der großen Tagung, ob bei der einzigartigen Hochzeitsfeier oder im täglichen à la carte-Service. Sie beherrschen alle Abläufe, vom saison- und anlassbezogenen Vorbereiten der Räume über das Beraten der Gäste und das fachgerechte Servieren von Getränken, Speisen und Menüs bis zur Rechnungserstellung. Sie sind Brücke zwischen Küche und Gast. Gastro & Event: Von der Konzeption von Tagungen, Banketts und Feiern über deren Organisation bis hin zur Durchführung - sie haben den Durchblick und die Fäden in der Hand.
Die bisherigen Restaurantfachleute werden zu Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Damit wird der spannende und vielfältige Beruf für den Nachwuchs deutlich attraktiver. Natürlich steht dahinter nicht einfach ein neuer Name, sondern die Azubis verbringen mehr Zeit mit Veranstaltungen und lernen dabei selbstverständlich auch mehr. Der Bogen reicht von Bestuhlungsmöglichkeiten über das zum Anlass passende Speiseangebot, Servicebesprechungen und Bankettservice bis zur Zusammenarbeit mit Fremddienstleistern. Im Rahmen welcher Art von Veranstaltungen diese Kompetenzen vermittelt werden, hängt vom Veranstaltungsangebot des Ausbildungsbetriebes ab. Auch für viele Beherbergungsbetriebe, ob Tagungshotel oder Gasthof mit Saal für Familienfeste, wird dadurch die Ausbildung von Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie interessant.
Bei dem Element „Restaurant“ wird die Produktkompetenz ausgebaut, z.B. was Tee- und Kaffeespezialitäten, Weine und sonstige alkoholische wie nichtalkoholische Getränke angeht, ebenso wie mit Blick auf regionale und saisonale Speisen, Herkunft und Zubereitung von Lebensmitteln sowie Ernährungsformen. Durch zusätzliche Inhalte in der Gastkommunikation und der Verkaufsförderung werden die „ReVa’s“ zu professionelleren und erfolgreicheren Verkäufern. Offener gestaltet wurden die Ausbildungsinhalte bei klassischen Servicearbeiten, so dass die Ausbildung auf die unterschiedlichsten Arten von Gastronomiebetrieben passt.
Die Prüfung erfolgt im Wege einer gestreckten Abschlussprüfung. Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP 1) findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt mit 25 % für die Endnote. Wer seine Abschlussprüfung nicht besteht, hat außer einer Wiederholung der Prüfung jetzt auch die Möglichkeit, auf den zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie umzusatteln (sog. Rückfalloption).
ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 1.150,- € (1.050€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.250,- €
3. Ausbildungsjahr 1.350,- €
ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 1.200,- € (1.100€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.300,- €
3. Ausbildungsjahr 1.400,- €
Die fachkundige Beratung der Gäste zu Getränken, insbesondere zu Wein und Spirituosen, sowie das Mixen von Cocktails wird in vielen Restaurants und Hotels immer wichtiger. Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation "Bar und Wein" vereinbaren. Damit kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende Spezialisierung einsteigen. Diese Zusatzqualifikation sieht Inhalte vor, die noch über die umfangreichen regulären Kompetenzen der Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hinausgehen. Für Auszubildende in diesem Beruf eignet sie sich daher besonders gut. Die Zusatzqualifikation kann zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen und dass der Betrieb die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.
Was sind die zusätzlichen Ausbildungsinhalte?
Wie wird die Zusatzqualifikation vermittelt?
In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen. Es gibt also keinen Rahmenplan für die Zusatzqualifikation. Es ist aber möglich und aus Sicht des DEHOGA auch wünschenswert, dass Berufsschulen eine theoretische Begleitung der Zusatzqualifikation anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Berufsschule vor Ort. Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung.
Gibt es dafür ein Zeugnis?
Ja, die IHK stellt ein Zeugnis aus.
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie können in den Abteilungen Restaurant und Bar vom Commis de Rang zum Restaurantdirektor oder Wirtschaftsdirektor (F&B-Manager) bis zum Hoteldirektor aufsteigen. Durch die Ausbildung erhalten Restaurantfachleute ideale Voraussetzungen für Positionen im Bankett- und Veranstaltungswesen oder für die selbstständige Führung eines gastgewerblichen Betriebes.
Gut zu wissen!
Unternehmen der Systemgastronomie setzen in ihren Betrieben ein zentral festgelegtes, standardisiertes Gastronomiekonzept um. Fachleute für Systemgastronomie realisieren diese Vorgaben und achten auf die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien, z. B. bei der Zubereitung der Speisen. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Produktion, dem Gästeservice oder im Büro.
Bei den Fachleuten für Systemgastronomie wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer Kompetenz und kaufmännischem Knowhow fortgeführt und ausgebaut. Dabei wird im Systemmanagement der Fokus eindeutig auf die Aufgaben im Betrieb vor Ort gesetzt, z.B. was Personalwirtschaft und Marketing angeht. Für den Gast wird es immer wichtiger, dass er sich auf die Qualitätsstandards einer Gastro-Marke verlassen kann. Deshalb wird die Rolle der Standards in Produktion, Service und allen anderen Bereichen noch deutlicher fokussiert. In der Systemgastronomie sind digitale Verkaufs-, Zahlungs- und Organisationsinstrumente schon sehr weit verbreitet. Das gleiche gilt für moderne Liefer-, Verpackungs- und Abholsysteme. Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement spielen bereits eine große Rolle in den Betrieben. Das wird jetzt auch in der Ausbildung stärker abgebildet.
Die Prüfung erfolgt im Wege einer gestreckten Abschlussprüfung. Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP 1) findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt mit 25 % für die Endnote. Wer seine Abschlussprüfung nicht besteht, hat außer einer Wiederholung der Prüfung jetzt auch die Möglichkeit, auf den zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie umzusatteln (sog. Rückfalloption).
ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 1.150,- € (1.050€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.250,- €
3. Ausbildungsjahr 1.350,- €
ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 1.200,- € (1.100€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.300,- €
3. Ausbildungsjahr 1.400,- €
Die fachkundige Beratung der Gäste zu Getränken, insbesondere zu Wein und Spirituosen, sowie das Mixen von Cocktails wird in vielen Restaurants und Hotels immer wichtiger. Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation "Bar und Wein" vereinbaren. Damit kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende Spezialisierung einsteigen. Diese Zusatzqualifikation sieht Inhalte vor, die noch über die umfangreichen regulären Kompetenzen der Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hinausgehen. Für Auszubildende in diesem Beruf eignet sie sich daher besonders gut. Die Zusatzqualifikation kann zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen und dass der Betrieb die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.
Was sind die zusätzlichen Ausbildungsinhalte?
Wie wird die Zusatzqualifikation vermittelt?
In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen. Es gibt also keinen Rahmenplan für die Zusatzqualifikation. Es ist aber möglich und aus Sicht des DEHOGA auch wünschenswert, dass Berufsschulen eine theoretische Begleitung der Zusatzqualifikation anbieten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Berufsschule vor Ort. Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung.
Gibt es dafür ein Zeugnis?
Ja, die IHK stellt ein Zeugnis aus.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und bei vorhandener Mobilitätsbereitschaft besteht die Möglichkeit, sich über die Position des Schichtleiters zum Betriebsleiter, bis hin zum Bereichsleiter, Operations Manager oder selbstständigen Franchisenehmer zu entwickeln.
Gut zu wissen!
Die Fachkraft für Gastronomie ist insbesondere in folgenden Abteilungen tätig: Buffet, Kasse, Wirtschaftsdienst, Küche und Restaurant. Ihr Arbeitsgebiet reicht vom Getränkeausschank über das Herrichten von Gasträumen bis zur Gästebetreuung.
Die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe wird zur Fachkraft für Gastronomie. Gewählt wird zwischen den zwei Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie. Diese Wahl beeinflusst Ausbildungsinhalte und Prüfung mit. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Im Schwerpunkt Restaurantservice liegt der Fokus auf dem Bedienen von Gästen am Tisch und auf der Kommunikation mit den Gästen. Im Schwerpunkt Systemgastronomie wird insbesondere der Umgang mit den Markenstandards vermittelt, die in den Kettenbetrieben von überragender Bedeutung sind, sei es in der Produktion, sei es im Umgang mit Gästen.
Gewählt wird zwischen den zwei Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie. Diese Wahl beeinflusst Ausbildungsinhalte und Prüfung mit. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Im Schwerpunkt Restaurantservice liegt der Fokus auf dem Bedienen von Gästen am Tisch und auf der Kommunikation mit den Gästen. Im Schwerpunkt Systemgastronomie wird insbesondere der Umgang mit den Markenstandards vermittelt, die in den Kettenbetrieben von überragender Bedeutung sind, sei es in der Produktion, sei es im Umgang mit Gästen.
ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr 1.150,- € (1.050€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.250,- €
ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 1.200,- € (1.100€ für 4 Monate in der Probezeit)
2. Ausbildungsjahr 1.300,- €
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Fachkräfte für Gastronomie die nächste Stufe mit einem dreijährigen Gastroberuf erreichen. Sowohl eine Fortsetzung als Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie als auch eine Fortsetzung als Fachmann/-frau für Systemgastronomie ist möglich. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend.
Diese Fortsetzung der Ausbildung können sie in ihrem ursprünglichen Ausbildungsbetrieb aber auch in jedem anderen Ausbildungsbetrieb durchführen. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden – das ist aber kein Muss. Die Fortsetzung der Ausbildung kann sich unmittelbar an die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Gastronomie anschließen; sie kann aber auch mit zeitlichem Abstand stattfinden.
Vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten im Restaurant, der Systemgastronomie oder im Wirtschaftsdienst. Aufstiegsmöglichkeiten bei entsprechender Fortbildung.